AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen «Betreuung in Kindertagesstätten» (AGB Kitas)
Stand: 2. Juli 2025
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen «Betreuung in Kindertagesstätten» (AGB Kitas; nachfolgend «AGB») bilden einen integralen Bestandteil der Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern (Erziehungsberechtigten) und der kibe plus AG (nachfolgend «kibe plus») in Bezug auf den Platz und die Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita) der kibe plus.
Sie finden auch ohne Unterzeichnung Anwendung. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen der Betreuungsvereinbarung und diesen AGB geht die Betreuungsvereinbarung vor. Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Eltern und/oder Gegenbestätigungen werden nicht akzeptiert, solange sie nicht durch die kibe plus schriftlich anerkannt werden.
Die kibe plus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Entsprechende Änderungen und Ergänzungen kommen auch auf laufende Betreuungsverhältnisse zur Anwendung. Die Eltern werden mindestens drei Monate im Voraus über für sie bedeutende Änderungen und Ergänzungen informiert.
Betreuungsvereinbarung; Aufnahmekriterien; Eintrittsinformationen
Die Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern und der kibe plus kommt bei dessen gegenseitiger Unterzeichnung zustande. Sie kann weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden.
Die Angebote der Kitas der kibe plus sind für Kinder grundsätzlich gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungskriterien öffentlich zugänglich. Ausserhalb dieser Zulassungskriterien behält sich kibe plus jedoch vor, Kinder nach eigenem Ermessen abzulehnen. Dies erfolgt beispielsweise, wenn die Kitaleitung zum Schluss kommt, dass die Kita den Bedürfnissen eines Kindes nicht gerecht werden kann.
Nach Aufnahme eines Kindes in einer Kita gibt die kibe plus den Eltern jeweils die Eintrittsinformationen für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der kibe plus AG (nachfolgend «Eintrittsinformationen») ab. Darin sind für die Eltern alle wichtigen Bestimmungen aus der Betriebsordnung und dem organisatorischen sowie pädagogischen Konzept der kibe plus zusammengefasst.
Wartelisten
Falls kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, können die Eltern ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen. Der Platz auf der Warteliste ist kostenlos.
Gruppeneinteilung
In den Eintrittsinformationen informiert die kibe plus die Eltern jeweils, in welche Gruppe ihr Kind eingeteilt wird. An den Randzeiten können die Gruppen jedoch zusammengelegt werden.
Öffnungszeiten, Feiertage und Betriebsferien
Die Kitas der kibe plus sind an mindestens 240 Tagen im Jahr geöffnet. An Samstagen und Sonntagen bleiben die Kitas geschlossen. Die detaillierten Öffnungszeiten und weitere Informationen sind im Dokument "Feiertage / Betriebsferien [Jahr]" ersichtlich. kibe plus versendet dieses Informationsdokument in der Regel im vierten Quartal des jeweiligen Vorjahres per E-Mail an die Eltern und lädt es auch auf der Webseite der kibe plus hoch.
Die Kitas bleiben zudem an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Auch können die Kitas an den Tagen vor Weihnachten (Tage in der gleichen Kalenderwoche wie Weihnachten, welche vor Weihnachten liegen), an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr, in der Kalenderwoche nach Neujahr (Tage in der gleichen Kalenderwoche wie Neujahr, welche nach Neujahr liegen), am Freitag nach Auffahrt sowie bei betriebsinternen Anlässen und Weiterbildungen (maximal zwei ganze Tage pro Jahr) geschlossen werden
Vor gesetzlichen Feiertagen schliessen die Kitas in der Regel bereits um 17:00 Uhr. Dies ist auch im Dokument "Feiertage / Betriebsferien [Jahr]" ersichtlich (unter www.kibeplus.ch aufrufbar).
Bring- und Abholzeiten
Die detaillierten Bring-, Abhol- und Essenszeiten sind in den Eintrittsinformationen ersichtlich. Die Eltern sollten darauf achten, dass beim Bringen und Abholen genügend Zeit eingeplant wird.
Ausserhalb dieser Bring- und Abholzeiten können die Kinder in der Regel nicht abgeholt oder gebracht werden.
Krankheit, Unfall und Absenzen
Bei Erkrankung oder Verunfallen eines Kindes in der Kindertagesstätte, werden die Eltern sofort benachrichtigt, damit diese das Kind so bald als möglich abholen oder die nötigen Schritte besprochen werden können.
Ein krankes Kind darf wegen der Ansteckungsgefahr nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden.
Kann ein Kind die Kindertagesstätte am vereinbarten Tag nicht besuchen, muss die Abmeldung bis spätestens um 09.00 Uhr erfolgen.
Über jedes Kind wird ein Notfallblatt mit den wichtigsten Angaben wie Arzt, Notfallperson etc. erstellt. Änderungen sind umgehend bei der Betriebsleitung respektive der Gruppe einzureichen.
Die Eltern werden gebeten, Ferienabsenzen oder sonstige Abwesenheiten rasch möglichst der Kita zu melden.
Ärztlicher Notfall
In den Kitas stehen Notfallapotheken für Erste Hilfe zur Verfügung. Für medizinische Notfälle steht ein Kontaktarzt zur Verfügung. Die Betreuerinnen sind ermächtigt, bei Bedarf und Dringlichkeit ein Kind unverzüglich in dessen Behandlung oder ins nächstgelegene Spital zu bringen. Die Eltern werden über Notfälle umgehend informiert. Für allgemeine Arztbesuche des Kindes sind die Eltern zuständig.
Medikamentenabgabe
Wenn ein Kind Medikamente einnehmen muss, müssen die Eltern die zuständige Betreuungsperson mündlich informieren und ein entsprechendes Formular ausfüllen und unterschreiben. Die Betreuerinnen der kibe plus verabreichen die Medikamente wie im genannten Formular angeordnet. Es werden keine fiebersenkenden Medikamente verabreicht.
Abholen durch Drittpersonen
Die Kinder dürfen von der kibe plus nur Personen übergeben werden, die von den Eltern im Eintrittsformular Kindertagesstätte als abholberechtigte Personen aufgeführt werden.
Soll ein Kind von einer anderen/fremden Person abgeholt werden, muss dies der Betriebsleitung oder dem zuständigen Fachpersonal vorgängig mit einer entsprechenden Vollmacht für Abholberechtigte (in jeder Kita erhältlich) mitgeteilt werden.
Ältere Geschwister dürfen ab dem 13. Lebensjahr ihre jüngeren Geschwister abholen, wenn dies vorgängig schriftlich mit den Eltern so vereinbart wurde. Auch dazu ist die Vollmacht für Abholberechtigte (in jeder Kita erhältlich) zu verwenden.
Die durch die Vollmacht zur Abholung berechtigten Personen müssen sich bei der Abholung bei Aufforderung ausweisen.
Wegbegleitung zu Kindergarten/Basisstufe
Grundsätzlich sind die Eltern für die Organisation der Wegbegleitung ihrer Kinder zwischen Kita und Kindergarten/Basisstufe verantwortlich. kibe plus bietet je nach Standort eine Wegbegleitung zu den regulären Blockzeiten zu den von der jeweiligen Kita definierten Kindergarten- bzw. Basisstufenstandorten an.
Diese Wegbegleitung ist nicht Bestandteil der vereinbarten Betreuungsleistung. Sie wird daher auch nicht mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Es handelt sich um eine Zusatzleistung von kibe plus, für die eine Gebühr erhoben werden kann.
Über den Einsatz der Betreuungspersonen entscheidet die Betriebsleitung: Auch Auszubildende oder Zivildienstleistende können die Wegbegleitung nach Ermessen der Betriebsleitung übernehmen.
Tarife
Die pauschalen Tarife für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind im Merkblatt „Tarife Kindertagesstätten der kibe plus AG“ der jeweiligen Kindertagesstätte festgehalten. Die aktuelle Version dieses Merkblatts kann direkt von der Webseite der jeweiligen Kindertagesstätte unter www.kibeplus.ch heruntergeladen werden. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betreuungsvereinbarung geltende Version. Die kibe plus behält sich jedoch das Recht vor, die Tarife jederzeit einseitig zu ändern. Entsprechende Tarifänderungen kommen auch auf laufende Betreuungsverhältnisse zur Anwendung. Die Eltern werden mindestens drei Monate im Voraus über Tarifänderungen informiert.
Bei den pauschalen Tarifen wird im obgenannten Merkblatt zwischen Tagestarifen und Monatstarifen unterschieden. Die Tagestarife setzen sich jeweils aus einem Betreuungstarif und einem Verpflegungstarif zusammen. Der Monatstarif ist 4-mal so hoch wie der Tagestarif, dies unabhängig von der effektiven Anzahl Tage im jeweiligen Monat. Das obgenannte Merkblatt kann auch weitere Tarife enthalten.
Der pauschale Monatstarif ist auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Unfall, Ferien) zu bezahlen (Rückerstattungen und Reduktionen sind ausgeschlossen). Eine Ausnahme hiervon sind die Verpflegungskosten. Werden der kibe plus Ferien mindestens einen Kalendermonat im Voraus gemeldet, werden die Verpflegungskosten bei einer Betreuung von mehr als 2 Betreuungstagen pro Woche, ab der ersten Ferienwoche und für die Dauer der Abwesenheit nicht in Rechnung gestellt. Bei einer Betreuung von 2 oder weniger Betreuungstagen pro Woche, werden die Verpflegungskosten ab zwei Ferienwochen und für die Dauer der Abwesenheit nicht in Rechnung gestellt.
Wird eine Betreuungsvereinbarung mindestens ein halbes Jahr vor dem Eintritt des Kindes in unsere Kindertagesstätte abgeschlossen, ist eine Reservationsgebühr von zw. CHF 300.00 und CHF 500.00 (je nach Anzahl der Betreuungstage) zu bezahlen. Der Kitaplatz ist reserviert, wenn die oben erwähnte Reservationsgebühr vollständig einbezahlt wurde. Die Reservationsgebühr wird mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn zurückerstattet bzw. angerechnet. Bei Nichtantritt der Betreuungsvereinbarung bzw. deren Kündigung auf einen Kündigungstermin, welcher vor dem Vertragsbeginn liegt, verfällt die Reservationsgebühr vollständig zu Gunsten der kibe plus.
Die Verrechnung von allfälligen Forderungen der Eltern mit obgenannten Forderungen der kibe plus durch die Eltern ist ausgeschlossen.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Monatspauschalen werden jeweils am Anfang des Vormonats per E-Mail oder Post für den folgenden Monat in Rechnung gestellt. Die Beiträge sind innert 20 Tagen seit Erhalt der jeweiligen Rechnung zu bezahlen.
Zusätzliche Tage, welche ein Kind in der Kindertagesstätte verbringt, werden separat in Rechnung gestellt. Auch diese Beiträge sind innert 20 Tagen seit Erhalt der jeweiligen Rechnung zu bezahlen.
Bei nicht termingerechtem Bezahlen einer Rechnung geraten die Eltern mit Ablauf der ihnen durch die kibe plus gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Der kibe plus steht es jedoch zu, den Eltern bei nicht termingerechter Bezahlung einer Rechnung eine Mahnung zu versenden und den Eltern darin eine neue Zahlungsfrist zu setzen. In diesem Fall geraten die Eltern mit Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist in Verzug. Die kibe plus ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung/Mahnung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30.-, sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Betreibungsverfahren, in Rechnung zu stellen. Zudem ist die kibe plus berechtigt, ihre jeweiligen Leistungen unter der Betreuungsvereinbarung solange zu verweigern, bis alle Rechnung(en) vollumfänglich bezahlt wurden.
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung beginnt gleichzeitig mit dem Vertragsbeginn. Für die Eingewöhnung werden keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt. Die Eltern haben jedoch den für sie geltenden pauschalen Monatstarif vollumfänglich zu bezahlen.
Die Eingewöhnungsphase dauert erfahrungsgemäss etwa 2-3 Wochen und gliedert sich in folgende fünf Phasen: (i) Information der Erziehungsberechtigten, (ii) Grundphase, (iii) erster Trennungsversuch, (iv) Stabilisierungsphase und (v) Schlussphase. Die kibe plus orientiert sich am Verhalten des Kindes und entscheidet gemeinsam mit den Eltern, wann die Eingewöhnungszeit abgeschlossen werden kann.
Tauschtage
Kann ein Kind die Kita ausnahmsweise nicht am gewohnten Wochentag besuchen, kann der Tag – in Absprache mit der Kita – innerhalb der gleichen Kalenderwoche kostenlos abgetauscht werden, sofern ein Platz am gewünschten Tag frei ist. Die Anfrage muss spätestens 48 Stunden vorher bei der Kita-Leitung eintreffen. Ausfälle infolge Feiertage, Ferien, Betriebsferien oder Krankheit des Kindes sind davon ausgeschlossen.
Zusätzliche Betreuungstage werden, wie unter Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen oben erwähnt, separat in Rechnung gestellt.
Versicherung
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung sowie für die Privathaftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die kibe plus Kindertagesstätten verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nicht mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personenschäden, die sich die Kinder allein oder gegenseitig zufügen. Die kibe plus haftet nicht für verlorene oder von anderen Kindern beschädigte Gegenstände sowie für Fälle höherer Gewalt wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser etc.
Kündigung und Änderungen
Die Betreuungsvereinbarung wird grundsätzlich auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden. Reduktionen der Betreuungstage müssen ebenfalls 3 Monate im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich bekanntgegeben werden.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung, welche vor Vertragsbeginn ausgesprochen wird, gilt Folgendes:
- Wird eine Betreuungsvereinbarung auf einen Kündigungstermin hin gekündigt, welcher vor Vertragsbeginn resp. dem Beginn der Eingewöhnung des Kindes liegt, ist lediglich eine allfällige Reservationsgebühr geschuldet bzw. die Reservationsgebühr verfällt vollständig zu Gunsten der kibe plus.
- Wird eine Betreuungsvereinbarung auf einen Kündigungstermin hin gekündigt, welcher nach Vertragsbeginn resp. dem Beginn der Eingewöhnung des Kindes liegt, sind die bis zum Kündigungstermin angefallenen Monatspauschalen gemäss diesen AGB zu bezahlen
Die Kündigung und Reduktionen der Betreuungstage müssen schriftlich per Post an kibe plus AG, Könizbergstrasse 1, 3097 Liebefeld oder per E-Mail an info@kibeplus.ch durch die Eltern als Betreuungsperson erfolgen.
Die kibe plus behält sich ein jederzeitiges, fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein solcher besteht unter Anderem dann, wenn (i) die Erziehungsberechtigten gegen die vorliegenden AGB verstossen; (ii) Umstände vorliegen, die den Verbleib des Kindes in der Einrichtung nicht mehr erlauben; oder (iii) eine Rechnung nach Erhalt von 2 Mahnungen, längstens jedoch nach 6 Kalenderwochen seit Erhalt der jeweiligen Rechnung nicht vollständig beglichen wurde.
Eine Erhöhung der Betreuungstage ist jederzeit möglich, sofern ein Betreuungsplatz frei ist. Sie wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die kibe plus wirksam.
Adressänderungen
Falls die Eltern eine neue Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse haben, ist dies schriftlich per Post oder per E-Mail (info@kibeplus.ch) der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Fotos und Datenschutz
Die kibe plus richten sich nach den Wünschen der Eltern, ob und wo Fotos des Kindes veröffentlicht werden dürfen. Die Eltern erhalten von der kibe plus mit den Vertragsunterlagen das entsprechende Formular dazu.
Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen bearbeitet kibe plus Personendaten von den Eltern und dessen Kind sowie gegebenenfalls von den Eltern angegebenen Drittpersonen. Dazu gehört unter anderem das Bearbeiten und Abspeichern der im Betreuungsvertrag und im Eintrittsformular genannten Personendaten. Für weitere Informationen zum Datenschutz wird auf unsere Datenschutzerklärung (Datenbearbeitung durch die kibe plus AG) verwiesen, welche unter www.kibeplus.ch abrufbar ist.
Homepage
Auf der Homepage von kibe plus können die Eltern Wichtiges und Neues entnehmen. Zudem sind die in diesen AGB genannten Formular dort abrufbar. Es wird den Eltern empfohlen gelegentlich die Webseite zu besuchen: www.kibeplus.ch